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   LAG Hamm, 03.06.2019 - 14 Ta 56/19   

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https://dejure.org/2019,16941
LAG Hamm, 03.06.2019 - 14 Ta 56/19 (https://dejure.org/2019,16941)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.06.2019 - 14 Ta 56/19 (https://dejure.org/2019,16941)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 14 Ta 56/19 (https://dejure.org/2019,16941)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Prozesskostenhilfeantrag, Einkommen, Vermögen, Belastungen, Angaben, Belege, Vollständigkeit, Instanzbeendigung, Nachfrist

  • IWW

    § 46 Abs. 2 Satz 3, § 78 Satz 1 ArbGG, § 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, §§ 567 ff. ZPO, § 117 Abs. 2, 4 ZPO, § 117 Abs. 4 ZPO, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 120a ZPO, § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 115 Abs. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfeantrag; Einkommen; Vermögen; Belastungen; Angaben; Belege; Vollständigkeit; Instanzbeendigung; Nachfrist

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 ; ZPO § 118
    Prozesskostenhilfeantrag; Einkommen; Vermögen; Belastungen; Angaben; Belege; Vollständigkeit; Instanzbeendigung; Nachfrist

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 4
    Abweisung eines Prozesskostenhilfeantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 01.07.2015 - 14 Ta 6/15

    Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren der sofortigen Beschwerde wegen

    Auszug aus LAG Hamm, 03.06.2019 - 14 Ta 56/19
    b) Im Übrigen ist trotz Fristsetzung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO jedes Vorbringen zu berücksichtigen, das vor Beendigung des Rechtszuges, für welchen Prozesskostenhilfe beantragt wurde, oder vor Ablauf einer gerichtlich über die Instanzbeendigung hinaus gesetzten Frist (sog. Nachfrist) vorgetragen wird (vgl. LAG Hamm 1. Juli 2015 - 14 Ta 6/15 - juris, Rn. 42 f., 52 f.; 2. November 2009 - 14 Ta 109/09 - juris, Rn. 3 ).

    Erfolgt dieses mit Anordnung von Ratenzahlungen, kann die Prozesskostenhilfepartei auch nach Beendigung der Instanz oder Ablauf einer Nachfrist noch im Beschwerdeverfahren Angaben ergänzen und Unterlagen vorlegen, die eine niedrigere Rate oder den Entfall der Ratenzahlung rechtfertigen (vgl. LAG Hamm 23. März 2018 - a. a. O.; 1. Juli 2015 - a. a. O., Rn. 54 ff. ).

  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 03.06.2019 - 14 Ta 56/19
    Konnte bis zum Abschluss der Instanz oder bis zum Ablauf der Nachfrist Prozesskostenhilfe nur insgesamt abschlägig beschieden werden, weil die erforderlichen Unterlagen nicht vorlagen oder nur eine abweisende Entscheidung - etwa gemäß § 115 Abs. 4 ZPO - rechtfertigten, kann eine solche Entscheidung nicht durch Vorlage neuer oder ergänzender Belege abgeändert werden (vgl. vgl. LAG Hamm 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 - juris, Rn. 12 ).

    Erfolgt dieses mit Anordnung von Ratenzahlungen, kann die Prozesskostenhilfepartei auch nach Beendigung der Instanz oder Ablauf einer Nachfrist noch im Beschwerdeverfahren Angaben ergänzen und Unterlagen vorlegen, die eine niedrigere Rate oder den Entfall der Ratenzahlung rechtfertigen (vgl. LAG Hamm 23. März 2018 - a. a. O.; 1. Juli 2015 - a. a. O., Rn. 54 ff. ).

  • LAG Hamm, 12.07.2016 - 5 Ta 159/16

    Nachprüfungsverfahren Prozesskostenhilfe; Begriffsbestimmung "ungenügende

    Auszug aus LAG Hamm, 03.06.2019 - 14 Ta 56/19
    Auch in diesem Fall können die Voraussetzungen für die Bewilligung überprüft werden, ob die Partei aus eigenen Mitteln die Kosten der Prozessführung bestreiten kann, ohne ihr Existenzminimum anzugreifen (vgl. für den Fall der Nachprüfung nach § 120a ZPO LAG Hamm 12. Juli 2016 - 5 Ta 159/16 - juris, Rn. 11 ).
  • LAG Hamm, 02.11.2009 - 14 Ta 109/09

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei Fristversäumnis; Pflicht zur Mitteilung

    Auszug aus LAG Hamm, 03.06.2019 - 14 Ta 56/19
    b) Im Übrigen ist trotz Fristsetzung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO jedes Vorbringen zu berücksichtigen, das vor Beendigung des Rechtszuges, für welchen Prozesskostenhilfe beantragt wurde, oder vor Ablauf einer gerichtlich über die Instanzbeendigung hinaus gesetzten Frist (sog. Nachfrist) vorgetragen wird (vgl. LAG Hamm 1. Juli 2015 - 14 Ta 6/15 - juris, Rn. 42 f., 52 f.; 2. November 2009 - 14 Ta 109/09 - juris, Rn. 3 ).
  • LAG Hamm, 12.12.2016 - 5 Ta 229/16

    Prozesskostenhilfe; Bewilligungsverfahren; Berücksichtigung nach Instanzende

    Auszug aus LAG Hamm, 03.06.2019 - 14 Ta 56/19
    Das bedeutet bei vollständigen und glaubhaft gemachten Angaben zu Einkommen und Vermögen lediglich, dass gewisse Belastungen mangels Nachweises nicht berücksichtigt werden können (vgl. LAG Hamm 12. Dezember 2016 - 5 Ta 229/16 - juris, Rn. 8 ).
  • ArbG Iserlohn, 17.01.2019 - 1 Ca 1431/18
    Auszug aus LAG Hamm, 03.06.2019 - 14 Ta 56/19
    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 17. Januar 2019 (1 Ca 1431/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 24.06.2019 - 14 Ta 204/19

    Voraussetzungen der Bewilligungsfähigkeit eines Prozesskostenhilfegesuchs

    Allein die fehlende Angabe oder Begründung von Belastungen schließt die Bewilligungsfähigkeit nicht aus, wenn sich aus den übrigen Darlegungen und vorhandenen Belegen bereits ein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - ggf. gegen Raten - ergibt (vgl. LAG Hamm 3. Juni 2019 - 14 Ta 56/19 - zur Veröffentlichung vorgesehen; 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 - juris, Rn. 12; 12. Dezember 2016 - 5 Ta 229/16 - juris, Rn. 8; für den Fall der Nachprüfung nach § 120a ZPO LAG Hamm 12. Juli 2016 - 5 Ta 159/16 - juris, Rn. 11 ).
  • LAG Hamm, 07.08.2019 - 14 Ta 158/19

    Beiordnung, Hauptbevollmächtigter, Unterbevollmächtigter

    Allein die fehlende Angabe oder Begründung von Belastungen schließt die Bewilligungsfähigkeit nicht aus, wenn sich aus den übrigen Darlegungen und vorhandenen Belegen bereits ein Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - ggf. gegen Raten - ergibt (vgl. LAG Hamm 3. Juni 2019 - 14 Ta 56/19 - juris, Rn. 3 f.; 23. März 2018 - 5 Ta 135/17 - juris, Rn. 12; 12. Dezember 2016 - 5 Ta 229/16 - juris, Rn. 8; für den Fall der Nachprüfung nach § 120a ZPO LAG Hamm 12. Juli 2016 - 5 Ta 159/16 - juris, Rn. 11 ).
  • LAG Köln, 26.10.2020 - 1 Ta 159/20

    Ablehnung PKH; Nichtbeantwortung von Fragen des Gerichts

    aa) Im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal "insoweit" in § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine vollständige Ablehnung des PKH-Gesuchs nur dann erfolgen kann, wenn ohne die gerichtlich angeordnete Glaubhaftmachung oder ohne die Beantwortung der Fragen die Bewilligungsvoraussetzungen vom Gericht insgesamt nicht beurteilt werden können (LAG Hamm 03.06.2019 - 14 Ta 56/19 -, Rn. 3, juris; LAG Köln 12.01.2015 - 7 Ta 312/14 -, juris, Rn. 6; MüKo/ZPO-Wache, ZPO, 6 Aufl. 2020, § 118 Rn. 19; Prütting/Gehrlein-Zempel, ZPO, 12. Aufl. 2020, § 118 Rn. 22).
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